An dieser Stelle können Sie Bescheinigungen von Behörden einsehen:
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (IKK gesund plus)
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG
- Mitgliedsbescheinigung der IHK